Sowohl die Schwellenkorporation als auch der TBA OIK I hielten in ihren Stellungnahmen vom 5. Dezember 2014 fest, auch mit der Projektänderung sei der notwendige Zugang zum Louibach nicht nachgewiesen. Der TBA OIK I wies zudem darauf hin, dass bereits mit Amtsbericht vom 30. März 2012 gefordert worden sei, dass in einem Sektor von mindestens 5 m Breite gemessen ab der Böschungsoberkante des Louibachs keine Bauten oder Anlagen erstellt werden dürften. Das Bauvorhaben sehe aber bei der südwestlichen Hausecke nur einen Abstand von 4.865 m ab Böschungsoberkante vor.