6. In der Folge reichten die Beschwerdegegner am 13. Oktober 2014 eine Projektänderung ein. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen und holte einen ergänzenden Bericht der OLK ein und stellte dem TBA OIK I sowie der Schwellenkorporation Fragen zur Zugänglichkeit zum Gewässer. Sowohl die Schwellenkorporation als auch der TBA OIK I hielten in ihren Stellungnahmen vom 5. Dezember 2014 fest, auch mit der Projektänderung sei der notwendige Zugang zum Louibach nicht nachgewiesen.