möglich. Auf jeden Fall müsse der Zugang zum rechten Ufer des Louibachs zwischen den Parzellen Nr. N.________ und Nr. M.________ möglich bleiben. Der vorhandene Korridor müsse für die Zufahrt zum Gerinne mit Bagger und Lastwagen freigehalten werden und die Belastung müsste auf 32 Tonnen ausgelegt werden. In einer weiteren Stellungnahme vom 28. August 2014 hielt die Schwellenkorporation fest, um verschiedene Optionen offen zu halten, sei ein Streifen von mindestens 1 m ab Böschungsoberkante frei zu halten. Es sei zudem festgestellt worden, dass die Zufahrt mit Lastwagen aufgrund der Platzverhältnisse kaum möglich sei.