Das Rechtsamt erkundigte sich daraufhin bei der Schwellenkorporation, wie sich das Bauvorhaben auf das Instandsstellungsprojekt auswirke bzw. ob sich die geplanten Sanierungsarbeiten trotz des Bauvorhabens realisieren lasse. Die Schwellenkorporation hielt in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2014 fest, es würden noch verschiedene Varianten geprüft. Je nach Variante werde mehr Raum benötigt. Eine abschliessende Beurteilung sei erst nach Ausarbeitung bzw. Genehmigung des Sanierungsprojekts 5 Baureglement der Einwohnergemeinde Saanen vom 11. März 2011, genehmigt vom AGR am 16. Februar