Der Louibach sei ein bedeutendes Fischgewässer. In der Revitalisierungsplanung werde der Nutzen einer Renaturierung des betroffenen Abschnitts als gross beurteilt und die Priorität als hoch eingestuft. Die Schwellenkorporation Saanen habe ein Instandstellungsprojekt in Auftrag gegeben. Bei der Bauparzelle sei die wasserbauliche und fischereiliche Sanierung der bestehenden Betonquerschwelle vorgesehen. Das Bauvorhaben dürfe dieses Vorhaben nicht behindern. Das Rechtsamt erkundigte sich daraufhin bei der Schwellenkorporation, wie sich das Bauvorhaben auf das Instandsstellungsprojekt auswirke bzw. ob sich die geplanten Sanierungsarbeiten trotz des Bauvorhabens realisieren lasse.