Das Fischereiinspektorat hielt in seinem Bericht vom 16. Mai 2014 fest, der Abschnitt des Louibachs, an dem die Bauparzelle liegt, werde gemäss der ökomorphologischen Karte als stark beeinträchtigt beurteilt. Die Ufer seien stark verbaut und die freie Fischwanderung durch viele Querbauwerke verunmöglicht. Es sei im fraglichen Bereich eine hohe Betonschwelle vorhanden, die aber stark baufällig sei und dringend saniert werden müsste. Die ökologische Bedeutung des betreffenden Abschnitts des Bachs sei aktuell wegen der starken ökomorphologischen Beeinträchtigung gering. Das Aufwertungspotenzial sei jedoch sehr hoch. Der Louibach sei ein bedeutendes Fischgewässer.