41 GBR bereits in Rechtskraft erwachsen. Daraufhin nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder auf und holte einen Bericht des Renaturierungsfonds/Fischereiinspektorates sowie einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die OLK beurteilte das Vorhaben mit Bericht vom 12. Mai 2014 grundsätzlich positiv, kritisierte aber einzelne Gestaltungselemente. Das Fischereiinspektorat hielt in seinem Bericht vom 16. Mai 2014 fest, der Abschnitt des Louibachs, an dem die Bauparzelle liegt, werde gemäss der ökomorphologischen Karte als stark beeinträchtigt beurteilt.