5. Nach dem Schriftenwechsel sistierte das Rechtsamt am 27. Dezember 2013 das Verfahren, da die Gemeinde Saanen die Vorschriften ihres Baureglementes (GBR5) zum Gewässerabstand revidiert hatte und das AGR darauf hinwies, dass die neuen Bestimmungen noch nicht rechtskräftig genehmigt seien. Mit Schreiben vom 6. Februar 2014 teilte das AGR dem Rechtsamt dann mit, entgegen seinen früheren Ausführungen sei Art. 41 GBR bereits in Rechtskraft erwachsen.