Mit Stellungnahme vom 2. Oktober 2013 hielt der OIK I fest, der geschützte Uferbereich am Louibach im Bereich des Bauvorhabens betrage 18 m ab Mittelwasserlinie. Da sich das Bauvorhaben teilweise in diesem Bereich befinde, bedürfe es einer Wasserbaupolizeibewilligung. Mit den im Amtsbericht vom 30. März 2013 formulierten Auflagen könne die erforderliche Zugänglichkeit zum Gewässer für Massnahmen des Gewässerunterhaltes und des Hochwasserschutzes gewährleistet werden. Daher sei die Wasserbaupolizeibewilligung zu erteilen. Die Einhaltung der Vorschriften zur Nutzung des 5