4. Die Beschwerdegegner erklärten mit Schreiben vom 23. August 2013, dass sie an ihrem Bauvorhaben festhalten und beabsichtigen, das Gebäude für Erstwohnungen zu nutzen. Gleichzeitig stellten sie den Antrag, die Baubewilligung mit einer entsprechenden Auflage zu ergänzen. Daraufhin edierte das Rechtsamt die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch.