3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, vereinigte die Verfahren und gab den Parteien vor Durchführung des Schriftenwechsels bekannt, dass es beabsichtige das Verfahren zu sistieren, bis ein rechtskräftiger Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern oder des Bundesgerichts zur Anwendung der Zweitwohnungsinitiative auf hängige Beschwerdeverfahren vorliege. Mit einer Zwischenverfügung vom 11. Februar 2013 sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren.