1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Ziffer IV./2.2 des Dispositivs des Entscheids der Gemeinde Lyss vom 29. Mai 2013 folgendermassen ergänzt: „- Die Ausläufe mit Eco-Raster sind bis spätestens 30. April 2014 vollständig mit Sand oder Splitt zu füllen. - Die Entwässerungen bei den Gebäuden A.________ Nr. 110 und Nr. 110a sind bis spätestens 30. Juni 2014 wie folgt anzupassen: 12