Nach dem heutigen Wissensstand ist das Niederschlagswasser möglichst am Ort des Anfalls, breitflächig und über eine biologisch aktive Bodenschicht zu versickern.12 Bei einer oberflächlichen Versickerung darf das Niederschlagswasser daher nicht durch leicht durchlässiges Material versickert werden. Dadurch fehlt die für die Reinigung des Niederschlagswassers entscheidende Oberbodenpassage. Sickerpackungen mit Schotter, wie sie beim Auslaufplatz beim Gebäude Nr. 110 bestehen, sind deshalb nicht gewässerschutzkonform. Das Regenwasser muss vielmehr über eine humusierte Bodenschicht dem Untergrund zugeführt werden.