b) Der Einschätzung des AWA, wonach mit den aufgeführten Anpassungen die Ausläufe gewässerschutztechnisch in Ordnung gebracht werden können, kann gefolgt werden: Zu beachten ist dabei, dass die Massnahme, wonach die Pferdeauslaufflächen täglich vom Kot zu reinigen sind, bereits als Auflage im angefochtenen Entscheid enthalten ist. Diese Massnahme braucht nicht zusätzlich angeordnet zu werden. Demgegenüber ist es aus Sicht des Gewässerschutzes notwendig, dass die Eco-Raster vollständig mit Sand oder Splitt gefüllt werden. Ansonsten kann sich der Kot der Pferde in den Eco-Raster festsetzen, was zu einem stetigen Nährstoffeintrag in den Untergrund führt.