a) Im Rahmen seiner Untersuchungen hat das AWA bei der Laufhofentwässerung diverse Mängel festgestellt. Im Bericht vom 13. September 2013 bemerkt es zum einen, dass die Eco-Raster nicht vollständig mit Sand oder Splitt gefüllt sind. Zum andern erfolgt die Entwässerung des Laufhofes beim Gebäude A.________ Nr. 110 randlich in eine Sickerpackung und jene beim Gebäude A.________ Nr. 110a über eine Sickerleitung direkt in den Untergrund. Um die Ausläufe gewässerschutztechnisch in Ordnung zu bringen, verlangt das AWA im Bericht vom 13. September 2013 folgende Anpassungen: „- Die Ausläufe mit Eco-Raster sind vollständig mit Sand oder Splitt zu füllen -