Die Untersuchungen und Feststellungen des AWA sowie die vorhandenen Fotos10 und Projektpläne erlauben es der BVE, sich einen Eindruck über die Gewässerschutzsituation und örtlichen Verhältnisse zu verschaffen. Dazu kommt, dass die Beschwerdeführerin den Fachbericht des AWA in ihrer Stellungnahme vom 20. Dezember 2013 nicht infrage stellte, sondern vielmehr ausführte, 9 Vgl. Vollzugshilfe BAFU, Tabelle 15; vgl. auch Richtlinien für die Erstellung und Benützung von Laufhöfen, Stand Januar 2013, Koordination Nordwestschweiz, Landwirtschaft / Umweltschutz 10 Vgl. pag. 3 der Vorakten der Gemeinde Lyss 8