f) Zur Beurteilung der Entwässerungssituation besichtigte das AWA am 12. September 2013 den Pferdehof der Beschwerdegegnerin vor Ort. Es ist daher nicht nötig, von der Beschwerdegegnerin zusätzliche Auskünfte zur Nutzung der Ausläufe zu verlangen oder zusätzliche Unterlagen einzuholen. Auch ist nicht zu erwarten, dass ein Augenschein durch die BVE neue Erkenntnisse vermitteln könnte. Die Untersuchungen und Feststellungen des AWA sowie die vorhandenen Fotos10 und Projektpläne erlauben es der BVE, sich einen Eindruck über die Gewässerschutzsituation und örtlichen Verhältnisse zu verschaffen.