Nr. 110c zum D.________bach lediglich 18.5 m. Gemäss den Feststellungen des AWA erfolgt die Entwässerung des Laufhofes beim Gebäude A.________ Nr. 110c jedoch über eine Einlaufrinne in die bestehende Güllegrube. Dementsprechend verläuft das Gefälle des Auslaufs Richtung Gebäude Nr. 110c bzw. Güllegrube und nicht in Richtung Seebach. Zudem liegt die befestigte Auslauffläche unter dem angrenzenden fertigen Terrain. Der Auslauf ist baulich somit auf eine Weise angelegt, dass selbst bei einer Distanz von 18.5 m bei starken Niederschlägen keine Exkremente in den D.________bach abgeschwemmt werden können. Nachteilige Einwirkungen auf den D.________bach entstehen somit nicht.