Als undichter, befestigter Belag gelten Flächen aus Mergel, Rasengitter-, Verbund- und Pflastersteinen oder Kunststoffbefestigungssysteme (z.B. Eco-Raster).7 Im Bericht vom 13. September 2013 hält das AWA fest, es habe festgestellt, dass sämtliche Ausläufe baulich richtig erstellt worden seien. Die Beschwerdegegnerin habe die Ausläufe entweder mit Asphaltboden ausgestaltet oder Eco- Raster Elemente eingesetzt.