c) Strittig ist damit die Frage, ob die bestehenden Auslaufplätze bei den Gebäuden A.________ Nr. 110, Nr. 110a und Nr. 110c gewässerschutzkonform erstellt wurden. Unbestritten und nicht Thema des Beschwerdeverfahrens sind hingegen die restlichen Teile des nachträglichen Baugesuchs (Aussentreppe und Umnutzung des Estrichs zum 5 Umkleideraum im Gebäude A.________strasse Nr. 110b und Anbau beim Gebäude A.________ Nr. 110c). 3. Gewässerschutz