Mit Verfügung vom 12. Dezember 2013 nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder an die Hand und stellte fest, dass die Ehegattin an Stelle des verstorbenen Beschwerdeführers in das Beschwerdeverfahren getreten war. Es gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zum Fachbericht des AWA vom 13. September 2013 Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen.