3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch, edierte die Vorakten und holte beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) einen Fachbericht zum Gewässerschutz ein. Im Rahmen seiner Abklärungen erhielt das AWA davon Kenntnis, dass der Beschwerdeführer am 6. August 2013 verstorben war. In der Folge sistierte das Rechtsamt der BVE mit Verfügung vom 1. Oktober 2013 das Verfahren von Amtes wegen bis zur Klärung der Rechtsnachfolge. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2013 nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder an die Hand und stellte fest, dass die Ehegattin an Stelle des verstorbenen Beschwerdeführers in das Beschwerdeverfahren getreten war.