Sämtliche Bauten und Anlagen befinden sich auf Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. B.________, die in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF D) und im Gewässerschutzbereich B liegt. Gegen das Vorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Entscheid vom 29. Mai 2013 bewilligte die Gemeinde Lyss das Vorhaben.