Reiterhäuschen) sowie Pferdeauslaufplätze. Die Gemeinde stellte im Juni 2009 fest, dass diverse Bauten und Vorkehren ohne Baubewilligung erstellt und ausgeführt wurden. Sie forderte die Betreiberin mit Schreiben vom 23. Juni 2009 auf, dafür ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. In der Folge reichte die Beschwerdegegnerin am 4. Oktober 2011 bei der Gemeinde Lyss ein nachträgliches Baugesuch ein. Es hat folgende bereits erstellte Bauten, Anlagen und Vorkehren zum Gegenstand: - Gebäude A.________strasse Nr. 110b: Eine Aussentreppe und die Umnutzung des Estrichs zum Umkleideraum - Gebäude A.___