3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 11'695.25 hat die Beschwerdegegnerin als Baugesuchstellerin zu tragen. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Vorinstanz zuständig 4. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin einen Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 6'559.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. IV. Eröffnung