III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 7. Juni 2013 wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 14. Mai 2013 wird aufgehoben und dem Baugesuch vom 19. September 2011 der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. 26 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 17 Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.