G.________strasse (eingeschränkte Sicht in Richtung Langenthal) ist aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch. Gemäss dem Kantonalen Richtplan Veloverkehr („KRP Velo") besteht auf diesem Strassenabschnitt ein Massnahmenbedarf innerorts Typ I (Massnahmen grundsätzlich innerhalb der bestehenden Verkehrsfläche realisierbar). Wir erachten die Strassenreklamen nicht als verkehrsgefährdend.“