d) Das Strasseninspektorat Oberaargau hat in einem ersten Amtsbericht vom 4. Mai 2012 beantragt, das Vorhaben sei nur auf Zusehen hin zu bewilligen. Nach einem Bereinigungsgespräch am 19. Juni 2012 verzichtete das Strasseninspektorat Oberaargau mit Amtsbericht vom 16. November 2012 auf diese Bedingung und stimmte dem Strassenanschluss unter Auflagen zu. Es führte Folgendes aus: „Die verkehrsmässige Erschliessung des geplanten, verhältnismässig starken Kundenverkehr verursachenden Bauvorhabens direkt ab der stark belasteten Kantonstrasse Nr. N.________ („Autobahnzubringer") ist grundsätzlich problematisch. Der vorliegende Amtsbericht behandelt die 1. Etappe des C._____