realisiert werden, ist nicht ersichtlich. Zu dieser Frage äussert sich weder der angefochtene Entscheid, noch der Amtsbericht des OIK, noch die von der BVE eingeholte Strassenanschlussbewilligung der Gemeinde für den rückwärtigen Anschluss an die I.________strasse. Aus den Akten geht auch nicht hervor, wie rechtlich sichergestellt wird, dass die Kunden nicht die I.________strasse benützen um auf die G.________strasse zu gelangen. Laut Bericht wäre diese Erschliessung aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr problematisch.