Richtig sei, dass die Anlieferung rückwärtig erfolgen werde. Dabei handle es sich um wenige Lastwagen pro Tag zu Randzeiten. Die I.________strasse sei eine breite und übersichtliche Detailerschliessungsstrasse. Für das Rangieren sei auf der Bauparzelle genügend Platz vorgesehen, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet sei. Ein Radweg bestehe heute entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführerin noch nicht und werde allenfalls von der Gemeinde geplant und realisiert werden. Dessen Verkehrssicherheit müsse dannzumal im entsprechenden Bewilligungsverfahren geprüft werden. Der Kundenverkehr werde direkt ab G.________strasse geführt werden.