Dies widerspreche dem Grundsatz der Entflechtung von Radfahrern und Fussgängern gegenüber dem übrigen Verkehr und sei den Beanspruchungen durch den Schwerverkehr nicht gewachsen. Die vorgesehene Zufahrt sei völlig ungenügend und biete keine auch nur ansatzweise Gewähr für die gebotene Verkehrssicherheit. Der Kundenverkehr solle direkt von der G.________strasse zum Verkaufsladen und von diesem weg geführt werden. Die heutige Überlastung der G.________strasse vertrage sich nicht mit einer direkten Zufahrt zum vorgesehenen Verkaufsgeschäft. Diese würde zu einem Verkehrschaos im Bereich der Ein- und Ausfahrt G.________strasse führen.