Dies wiederum werde zu einem erheblich grösseren Verkehrsaufkommen sowohl im Zulieferverkehr wie auch im Kundenverkehr führen. Für den Zulieferverkehr solle die Umfahrung ab G.________strasse via L.________strasse, I.________strasse und Strassenparzelle Nr. M.________ erfolgen. Ab I.________strasse führe diese vorgesehene Schwerverkehrszufahrt über eine 4.5 m breite Quartierstrasse, über welche gleichzeitig der Radweg geführt werde. Dies widerspreche dem Grundsatz der Entflechtung von Radfahrern und Fussgängern gegenüber dem übrigen Verkehr und sei den Beanspruchungen durch den Schwerverkehr nicht gewachsen.