20 BGE 104 II 204 E. b S. 206 21 Thomas Gächter, Rechtsmissbrauch im öffentlichen Recht, Zürich 2005, S. 333 f. 12 Bauvolumen lässt eine Verkaufsfläche von 1000 m2 oder mehr ohne weiteres zu. Die Parkplätze würden sogar für eine Verkaufsfläche von 1608 m2 genügen. d) Das Baugesuch hat zum Zweck, die Planungspflicht von Art. 24 BauG und die höheren Erschliessungsanforderungen an ein grösseres Vorhaben zu umgehen. Es ist eine Gesetzesumgehung und kann deshalb nicht bewilligt werden. 5. Erschliessung