e) Die Beschwerdegegnerin plante einen Verkaufsladen mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1608 m2 und einer Verkaufsfläche von 1000 m2. Dieses Verhältnis von zwei Drittel Verkaufsfläche und einem Drittel Lagerfläche (inkl. weiteren Räumen wie Anlieferung, Garderobe etc.) entspricht der Flächenverteilung, wie sie bei einem Verkaufsgeschäft wie Aldi erwartet werden kann. Bei gleichbleibender Bruttogeschossfläche hat die Beschwerdegegnerin die Wände in den Plänen so verschoben, dass zuletzt eine Verkaufsfläche von weniger als 500 m2 deklariert wird.