20 Abs. 3 BauG einer Überbauungsordnung. Sie hat aber schon in ihrer ersten Einsprache vom 21. Oktober 2011 gerügt, das Vorhaben sei in der Industriezone nicht zonenkonform. Damit wurde das Thema Planungspflicht in einer für eine Laieneinsprache genügenden Form vorgebracht. Im Übrigen könnte die BVE diese Rüge auch von Amtes wegen prüfen.