Per 21. September 2012 sei ein erneut revidiertes Projekt mit nunmehr einer Verkaufsfläche von weniger als 500 m2 eingereicht worden. Der Baukörper beinhalte weiterhin die Möglichkeit einer unkontrollierbaren einfachen Erweiterung der Verkaufsfläche weit über die zulässige Fläche von 500 m 2. Die vorbereitete Erweiterungsmöglichkeit sei der deklarierten Verkaufsfläche zuzurechnen. Das Bauprojekt sei infolgedessen in der nachgesuchten Form nicht bewilligungsfähig. Es bedürfe einer Überbauungsordnung.