6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE instruiert,3 holte bei der Beschwerdeführerin die Anwaltsvollmacht im Original ein und bat die Gemeinde, für die Anlieferung einen Amtsbericht betreffend Strassenanschluss an die Gemeindestrasse einzureichen. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und