3. Am 6. März 2012 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, um den Einwänden einiger Einsprecherinnen und Einsprecher Rechnung zu tragen. Insbesondere wurde das Gebäude um 3 m nach Norden verschoben. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. April 2012 erneut Einsprache. Sie machte insbesondere geltend, es sei eine Überbauungsordnung erforderlich, weil die massgebliche 1 Amtsbericht der Baukommission der Gemeinde Aarwangen vom 29. Mai 2012, Vorakten, S. 247 2 Swisstraffic AG, Neubau ALDI Aarwangen – 1. Etappe, Verkehrtechnischer Bericht vom 23. Dezember 2011