Die Beschwerdegegnerin liess einen entsprechenden Bericht2 erarbeiten. Laut diesem beabsichtigte C.________ auf der Parzelle Nr. H.________ einen neuen Verkaufsladen mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1608 m2 bzw. einer Verkaufsfläche von 1000 m2 zu erstellen. In einer zweiten Phase sei zudem ein Fachmarkt mit einer BGF von ca. 1162 m2 bzw. einer Verkaufsfläche von 720 m2 geplant.