Mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 teilte das Strasseninspektorat Oberaargau mit, die verkehrsmässige Erschliessung des Bauvorhabens direkt auf die stark befahrene Kantonsstrasse (G.________strasse) sei grundsätzlich problematisch. Zur Verfassung eines definitiven Amtsberichts betreffend Strassenanschlussbewilligung benötige es ein verkehrstechnisches Gutachten eines ausgewiesenen Ingenieurbüros, das das vorgesehene Erschliessungskonzept aufzeige und den reibungslosen Ablauf der Verkehrsströme im Bereich des neuen Strassenanschlusses nachweise. Die Beschwerdegegnerin liess einen entsprechenden Bericht2 erarbeiten.