Die Zu- und Wegfahrt direkt über die G.________strasse sei angesichts des Verkehrsaufkommens eine Illusion. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 teilte das Strasseninspektorat Oberaargau mit, die verkehrsmässige Erschliessung des Bauvorhabens direkt auf die stark befahrene Kantonsstrasse (G.________strasse) sei grundsätzlich problematisch.