6. Hinweis: Die Beschwerdegegnerin wird auf Art. 18 Abs. 3 KEnG hingewiesen. Die Vorschrift gebietet, dass die Stadt Thun die zuständigen Energieversorgungsunternehmen für das Fernwärmenetz umgehend über die geplante Strassensanierung unterrichtet und gegebenenfalls die Tätigkeiten an der 20 Y.________strasse mit jenen der betroffenen Energieversorgungsunternehmen koordiniert. 21 IV. Eröffnung