2.1 Die Projektänderung vom 8. September 2014 wird mit folgenden Auflagen bewilligt und die Beschwerde insoweit gutgeheissen: "- Auf den grossen Abfallhai in der Grünfläche bei der ehemaligen Rosstränke ist zu verzichten. - Der Kandelaber vor der Villa C.________ ist um ca. 2.50 in Richtung Z.________platz zu verschieben und die Lichtpunkthöhe der Leuchte ist von 7.00 m auf 6.00 m zu reduzieren. Massgeblich für den Standort des Kandelabers ist die Plankopie gemäss der Aktennotiz des Rechtsamts der BVE vom 18. November 2014."