BSG 154.21). 30 Vgl. Lasche Rechnungen in den Vorakten des Regierungsstatthalteramts Thun 18 c) Die Gebühr für den Amtsbericht der KDP in der Höhe von Fr. 500.00 und die Publikationskosten von Fr. 141.45 im Zusammenhang mit der Projektänderung werden gesondert ausgeschieden. Diese werden der Beschwerdegegnerin gestützt auf Art. 52 BewD auferlegt. Für das Inkasso der Publikationskosten von Fr. 141.45 ist das Regierungsstatthalteramt Thun zuständig.