Der Beschwerdeführer befürchtet, die Parkplätze würden lästigen Suchverkehr in der Nacht verursachen. Zudem würden diese dem städtischen Parkhauskonzept und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen im innerstädtischen Bereich widersprechen. Der Beschwerdeführer verlangt, dass die Beschwerdegegnerin generelle Parkzeitbeschränkungen für die Parkierung verfügt. Der Beschwerdeführer legt ausserdem eine Besprechungsnotiz vom 7. Dezember 2006 zwischen ihm und Vertretern der Stadt Thun zu den Akten. Der Aktennotiz vom 7. Dezember 2006 ist zu entnehmen, dass die