Für die fragliche Strassenbeleuchtung ist zudem eine Nachtabsenkung zwischen 00.30 bis 05.30 Uhr um 30 % vorgesehen.17 Durch die Herabsetzung der Lichtpunkthöhe von 7.00 m auf 6.00 m und die Verschiebung der LED-Leuchte weg von der Liegenschaft in Richtung Z.________platz lassen sich die Lichtimmissionen zusätzlich reduzieren. Massgeblich für den Standort der Leuchte ist die Plankopie gemäss der Aktennotiz des Rechtsamts vom 18. November 2014. Die Herabsetzung der Lichtpunkthöhe und die Verschiebung der LED-Leuchte werden der Vollständigkeit halber als Auflage im Entscheiddispositiv aufgenommen.