Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) hat zudem Empfehlungen verfasst, die aufzeigen, wie die Gemeinden die Umwelt von unnötigem Licht entlasten und sparsam einsetzen können. Die Beschwerdegegnerin verfügt somit bei der Ausgestaltung der Strassenbeleuchtung über einen relativ grossen Ermessensspielraum.13 Seit 1. März 2013 gilt ausserdem die SIA- Norm 491 zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Aussenraum. Diese verzichtet bewusst auf die Festlegung von Richtwerten und zielt darauf ab, unnötige Lichtemissionen an der Quelle zu vermeiden, in Anwendung des Vorsorgeprinzips und entsprechend dem Stand der Technik.