d) Umstritten ist hingegen die Mastleuchte vor der Liegenschaft des Beschwerdeführers. Er befürchtet, von der Leuchte gehe eine lästige Blendwirkung aus. Zudem gibt er zu bedenken, durch die Leuchte würden Insekten und Schädlinge angezogen, die Schaden in seinem Vorgarten verursachen würden. Dies ziehe eine problematische Schädlingsbekämpfung nach sich. Da sein Garten in der Gewässerschutzzone A liege, sollte kein Schädlingsmittel verwendet werden.