die fünf Wandlampen des Typs Alma 5102 24LED sind demzufolge bewilligungsfähig. Nicht mehr Gesuchsgegenstand ist die Wandlampe im Durchgang zwischen der Halle 6 und der Villa C.________. Die Beschwerdegegnerin hat im Schreiben vom 12. Dezember 2014 mitgeteilt, sie belasse die heute bestehende Wandleuchte. Dies stellt eine Rückzugserklärung dar. Das Projektänderungsgesuch vom 8. September 2014 wird deshalb abgeschrieben, soweit es die Wandlampe im Durchgang zwischen der Halle 6 und der Villa C.________ betrifft (Art. 39 VRPG9). Der Klarheit halber wird dies im Dispositiv dieses Entscheids festgehalten.