Konsequenterweise sei in der Projektänderung vor der Villa C.________ eine ALMA- Leuchte vorgesehen. Da die Lampe für eine Kandelaberhöhe von 3.00 m bis 5.00 m vorgesehen sei, eigne sie sich nicht für eine Kandelaberhöhe von 7.00 m. Als Auflage beantragt die KDP, die Kandelaberhöhe vor der Liegenschaft C.________ sei auf die Höhe der Wandlampen der Halle 6 zu reduzieren. In der Einsprache vom 27. Oktober 2014 bemängelt der Beschwerdeführer, dass neu die original Wandlampe an der Ostfassade der Halle 6 (im Durchgang zwischen der Halle 6 und der Villa C.________) ersetzt werde. Zudem wehrt sich der Beschwerdeführer gegen die Mastleuchte vor seiner Liegenschaft.